rnährungsberatungen können von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt werden, wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung diagnostiziert wurde. Die Therapie erfolgt im Wege von Einzelberatungen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind. Dabei finden meistens mehrere Beratungsgespräche statt, um die Ernährungsumstellung bestmöglich zu unterstützen. Die Beratungstermine werden persönlich und individuell vereinbart.
ei ernährungsbedingten Problemen, die kein Krankheitsbild verwirklichen, kommen präventive Beratungsleistungen in Betracht. Die präventive Ernährungsberatung dient dem Ziel, das Wohlbefinden durch Ernährung zu verbessern.
a ich als Ernährungswissenschaftlerin nach den Grundsätzen der DGE zertifiziert bin, beteiligen sich fast alle Krankenkassen nach Einzelfallprüfung an den Kosten der Beratung (die AOK hat gesonderte Verträge geschlossen). Voraussetzung ist zunächst, dass Ihr Hausarzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung ausstellt. Danach nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Mit der Notwendigkeitsbescheinigung, den Befunden und meinem Kostenvoranschlag wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Diese wird Ihnen mitteilen, in welchem Umfang sie sich an den Kosten beteiligt.